ingold airlines

ingold airlines AG Satzung – Abs. 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Firma und Sitz
1. Die Gesellschaft führt die Firma ingold airlines Aktiengesellschaft für internationalen Luftverkehr.

2. Sie hat ihren Sitz in Köln.


§ 2 Gegenstand des Unternehmens

1. Gegenstand des Unternehmens ist die Betätigung auf dem Gebiet des internationalen Lufttransports und aller verwandten Bereiche, insbesondere auf dem Gebiet des Ergänzungsluftverkehrs in den Lücken des internationalen Verkehrsnetzes auf dem Luftweg, auf der Schiene, der Strasse, auf dem Wasserweg und mittels Telekommunikation sowie mit der Planung, Herstellung und dem Vertrieb von Anlagen und Verfahren zur Unterstützung und Förderung der genannten Gebiete sowie mit allen sonstigen Geschäften, die mit den genannten Bereichen zusammenhängen.
2. Die Gesellschaft ist befugt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie Unternehmen, deren Gegenstand dem der Ziff.1 entspricht oder mit ihm zusammenhängt, im In- und Ausland zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.

1982 - 1999

1982 – 1999